Workshop: EU-Datenpflicht nachkommen – und für Städte & Gemeinden nutzen

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Zeit zu Handeln für digitale europäische Gemeinden! Neue Datengesetze der Europäischen Union wie Data Act und Data Governance Act weisen Kommunen wie kommunale Unternehmen neue Rechte im Umgang mit Daten zu – und machen es wie auch Vorgaben des IT-Planungsrats zur kommunalen Pflicht, Daten mit hohem Wert zu veröffentlichen. Wie können Kommunen und Betriebe dieser schnellstmöglich nachkommen und die neue Gesetzesgrundlage gleichzeitig für sich und ihre Gemeinde nutzen? Mehr dazu hier – und in einem neuen Workshopangebot von DKSR!

Die Datenlandschaft in Europa gerät in Bewegung: Mit dem Data Act, der Implementierungsverordnung zu Datensätzen mit hohem Wert (High Value Data) und dem Data Governance Act legt die EU-Kommission derzeit die Grundlagen für eine neue europäische Wirtschaftsordnung, die eine Maximierung von Datennutzung und technologische europäische Souveränität zusammenbringt.

Was genau bedeuten die neuen Gesetze für Kommunale?

  • Bis Mitte 2024 sind Kommunen verpflichtet, High Value-Daten standardisiert, in hoher Qualität und maschinenlesbar zu teilen.
  • Als Betreibende von Infrastruktur werden kommunale Betriebe gleichzeitig zu „Produktnutzenden“. Damit sind ihnen nach neuer Rechtslage die Daten zur Verfügung zu stellen, welche bei der Nutzung ihrer Infrastrukturen – beispielsweise  Busflotten, Ladestationen, Pumpen oder Straßenbeleuchtung – entstehen.

Das klingt erst einmal nach vielen Pflichten und Bürokratie – bedeutet aber große Potenziale. Denn die Regulierung verändert mit der Umgangsweise von Kommunen mit Daten auch die Grundlage, auf der Bürger*innen im öffentlichen Raum in Zukunft datenbasiert Dienste bereitgestellt werden können.  Kommunen und kommunale Betriebe selbst erhalten Zugang zu spannenden neuen Datensätzen: Diese machen erhebliche operative Verbesserungen, Kosteneinsparungen sowie wichtige Schritte beim Verfolgen der Klimaziele erst möglich. Durch die breite Datenverfügbarkeit wird die Gestaltungshoheit von öffentlicher Hand und Privatwirtschaft maximiert und die digitale Souveränität des Individuums gestärkt.

Neues Potenzial – neuer Handlungsdruck

Viele Kommunen und kommunale Betriebe sehen aktuell noch nicht die Relevanz und den Handlungsdruck der Veränderungen, die auf sie zukommen: Ressourcenknappheit, fehlende Kompetenz und Unterstützung machen es schwierig, Vorkehrungen für die Veröffentlichungspflicht rechtzeitig zu treffen – und noch schwieriger, die großen Chancen für die eigene Stadt oder Region auszumachen und in Maßnahmen und Anwendungen zu überführen. Dabei ist klar: Kommunen, die bereits jetzt agieren, können Strukturen und Regeln mitdefinieren, der Öffentlichkeit ihre Innovationskraft und Attraktivität demonstrieren  und sogar rasche Kosteneinsparungen realisieren.

Dabei sind es nicht nur klassische Energiedienstleister, die von der neuen Datenflut profitieren: Gerade kommunale Wohnungsgesellschaften, Wasserbetriebe, Abfallbetriebe und Verkehrsgesellschaften können massive Vorteile aus der aktiven Nutzung von Daten ziehen. Beispiele dafür gibt es genügend.

Was können und sollten Kommunen rechtzeitig für die Verwirklichung ihrer Pflichten und Nutzung der eigenen Handlungsmöglichkeiten tun?

    • Schritt eins: Eine Dateninventur vornehmen: Wo liegen welche Daten in der eigenen Kommune oder Organisation? In welcher Qualität liegen sie vor?
    • Schritt zwei: Den Prozess zur Veröffentlichung definieren: Wie komme ich an die Daten? Wie sichere ich die Qualität? Wer muss was wann freigeben?
    • Schritt drei: Die technischen Grundlagen für die Veröffentlichung schaffen: Wo werden die Daten bereitgestellt? Wie erfahren bspw.  Kund*innen davon? Wie können übergreifende Standards eingehalten werden?

Wer diesen Prozess startet, stellt fest, dass in den Datensätzen mit hohem Wert zahlreiche Anwendungen für die Stadt schlummern, die mit der Strukturierung plötzlich greifbar werden. Gleichzeitig lässt sich die kommunale Wertschöpfung so vollkommen neu denken – insbesondere vor dem Hintergrund des sich stark verändernden Geschäfts von Stadtwerken und anderen kommunalen Betrieben. Welche Dienste in Stadt und Gemeinde lassen sich mit dynamischen- und Echtzeitdaten verbessern? Mit wem im Ökosystem der öffentlichen Dienstleistungen sollten Daten ausgetauscht und Partnerschaften geschlossen werden? Und welche neuen Dienste werden ermöglicht, die Stadtwerk und Stadtgesellschaft gleichermaßen einen Wertvorteil erschließen?

Schneller Einstieg in Datennutzung auf neuem EU-Recht

Aber wo anfangen, wenn Zeit und Personal knapp sind? Um auf die Sprünge zu helfen bei der Instandsetzung der eigenen Daten entsprechend der neuen Gesetzeslage, bietet DKSR gemeinsam mit dem Datenrechtsexperten Hubertus von Roenne einen eintägigen Workshop an, um nach den oben genannten Schritten die wichtigsten Grundlagen für die Datenveröffentlichung zu legen.

Erfahren Sie mehr – und lernen Sie in einem ganztägigen Workshop entsprechend der Gesetzeslage mit den Daten Ihrer Stadt oder Gemeinde umzugehen und die Daten bestmöglich für kommunale Prozesse und Dienstleistungen zu nutzen!


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