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1.1.   Vertragspartner sind die DKSR GmbH, Am Karlsbad 16, 10785 Berlin (im Folgenden „DKSR“ genannt) und der Kunde. DKSR erbringt Dienstleistungen aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2.   DKSR ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderung wird dem Kunden in angemessener Weise bekannt gegeben. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht. Der Kunde wird auf diese Folge bei der Bekanntgabe der Änderung ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Kunde nicht, so werden die Änderungen entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde hingegen fristgemäß, so ist DKSR berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

1.3.   Art und Umfang der auszuführenden Leistungen (Zeitrahmen, Ablaufplan sowie bei Bedarf eines vereinbarten Pflichtenhefts) sowie die Vergütung für DKSR werden durch gesonderte Vereinbarung oder ein Angebot bestimmt.

1.4.   Die Angebote und darin enthaltene Beschreibungen der Leistungen der DKSR sind grundsätzlich freibleibend. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich die DKSR entsprechend der Angabe im Angebot gebunden. Ein Vertrag kommt erst mit der Gegenzeichnung des Angebots bzw. Letztunterzeichnung der gesonderten Vereinbarung zustande.

1.5.   Der Kunde hat dem DKSR alle für die vereinbarten Leistungen erforderlichen Zugänge und Verbindungen in entsprechendem Umfang bereitzustellen. Etwaige Unklarheiten bei der Bereitstellung oder die verspätete Bereitstellung von Informationen oder Zugängen können zu einer Verzögerung oder Mehraufwand führen, die vom Kunden zu tragen sind.

1.6.   Der Kunde setzt das DKSR darüber hinaus rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung von Vorgängen und Umständen in Kenntnis, die in seiner Verantwortungssphäre liegen und die erkennbar für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.

1.7.   Die zu einem Angebot des DKSR gehörenden unterlagen (technische Daten, Zeichnungen, Entwürfe) sind keine Eigenschaftszusicherungen, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet sind.

1.8.   Werktage im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Wochentage Montag bis Freitag ausschließlich Feiertage.

2.1.   Handelt es sich bei den vereinbarten Leistungen um wiederkehrende bzw. laufende Leistungen, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate, soweit nichts anderes vereinbart ist.

2.2.   Die Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten von einmaligen Leistungen ergeben sich aus dem entsprechenden Angebot.

2.3.   Das Vertragsverhältnis wiederkehrender Leistungen ist zum Ablauf dieser Laufzeit mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündbar. Sollte keine Kündigung erfolgen, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um weitere 12 Monate.

2.4.   Das Recht der Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt. Jede Partei kann die vertragliche Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen.

2.5.   Kündigungen bedürfen der Schriftform, es sei denn die vertragliche Vereinbarung wurde lediglich textlich (E-Mail) getroffen. Dann kann die Kündigung ebenfalls textlich erfolgen.

2.6.   Sollte der Kunde bei der Kündigung die Übertragung oder Löschung einer Cloud-Instanz nicht mit beauftragen, ist DKSR berechtigt, nach einem entsprechenden Hinweis sowie einer angemessenen Frist die Instanz zu kündigen. Dem Kunden ist bekannt, dass auch nach der Kündigung des Vertrages mit DKSR Vergütungspflichten gegenüber dem jeweiligen Cloud-Dienstleister bestehen bleiben können bzw. durch eine automatische Laufzeitverlängerung neu entstehen können. Solche Kosten kann DKSR vom Kunden zurückfordern.

3.1.   Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, auch wenn die Mehrwertsteuer im Einzelfall nicht ausdrücklich ausgewiesen wurde.

3.2.   Soweit die Parteien keine feste Vergütung vereinbart haben bzw. soweit die Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegen, bemisst sich die Vergütung des DKSR nach Aufwand. Insoweit gelten die zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung gültigen Stunden- oder Personen-Tagessätze.

3.3.   DKSR ist berechtigt Vorschüsse und/oder Abschlagszahlungen für Projektfortschritte zu verlangen. Die Höhe dieser Beträge ergibt sich aus dem Angebot und dem Zeit- und Ablaufplan oder einer sonstigen zwischen den Parteien getroffenen einzelvertraglichen Regelung.

3.4.   Zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung ist DKSR berechtigt angefallene Aufwendungen (wie z.B. Einweisungen und Schulungen, Reisekosten und Einkaufskosten für Texte, Bilder u.a.) gegen Vorlage geeigneter Nachweise ersetzt zu verlangen, sofern diese im Vorfeld vom Kunden frei gegeben wurden, bzw. nicht im Angebot anderweitig spezifiziert ist.

3.5.   Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart ist, erfolgt die Leistungserbringung auf Rechnung, welche innerhalb 14 Tagen ohne Abzug zahlbar ist.

3.6.   Ein Zahlungsverzug tritt mit dem Überschreiten der Zahlungsfristen, welche sich aus 3.7 dieser AGB ergeben bzw. auf den Rechnungen angeführt sind, ein.

3.7.   Im Falle des Verzuges ist DKSR vorbehaltlich eines weiteren tatsächlichen Verzugsschadens berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

3.8.   Sollte der Kunde bei laufenden Leistungen mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils von zwei Rechnungen in Verzug sein oder mit einer Summe, die eine Rechnung ausmacht, ist DKSR berechtigt, die Bereitstellung der Leistung nach vorheriger Ankündigung zu verweigern. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Rechnungen zu zahlen. DKSR behält sich auch vor, in solchen Fällen ohne Einhaltung einer Frist das Vertragsverhältnis zu kündigen.

3.9.   Das gleiche gilt, wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder dieses mangels Masse abgelehnt wurde.

3.10. Einwendungen gegen eine Rechnung hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich beim DKSR geltend zu machen.

3.11. DKSR kann die Preise bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes ändern, ohne dass dem Kunden daraus ein gesondertes Kündigungsrecht entsteht.

3.12. Sind Preiserhöhungen aus anderen Gründen notwendig, zum Beispiel durch Regelungsvorschriften der Bundesnetzagentur oder Preiserhöhungen von Vorlieferanten, wird dem Kunden dies schriftlich mindestens sechs Wochen vor der Änderung mitgeteilt. Dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht zu, auf welches er in der Änderungsmitteilung aufmerksam gemacht wird. Kündigt der Kunde nicht bis zum Zeitpunkt der Änderung, werden die neuen Preise Vertragsbestandteil.

3.13. Die Kosten für eine Sperrung und die eventuell darauffolgende Entsperrung trägt der Kunde, wenn durch sein Verhalten eine Sperrung notwendig war.

4.1.   Der Kunde wird alle notwendigen Daten, wie beispielsweise seine Kontaktdaten und E-Mail-Adresse, vollständig und wahrheitsgetreu angeben und Änderungen zeitnah mitteilen.

4.2.   DKSR wird Erklärungen zu diesem Vertragsverhältnis an die E-Mail-Adresse des Kunden senden. Der Kunde ist verpflichtet, die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abzurufen.

4.3.   Der Kunde ist verpflichtet, Mängel, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, dem DKSR unverzüglich in nachvollziehbarer Form mit Angabe der für eine Mängelbeseitigung geeigneten Informationen zu melden. Auf Wunsch des Lieferanten wird diese Meldung schriftlich erfolgen. Bei der Mängelbeseitigung hat der Kunde das DKSR im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen. Bei der Mängelbewertung gelten die unter §5 dieser AGB spezifizierten Mängelklassen.

4.5.   Die Nutzung der von DKSR vertragsgemäß bereitgestellten Leistungen ist ausschließlich dem Vertragspartner gestattet. Dritten darf weder entgeltlich noch unentgeltlich Zugriff gewährt werden, dies schließt Zugriffe über ungesicherte Netzwerke ein. Persönliche Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Sollte der Kunde eine Vermutung haben, dass die Zugangsdaten unberechtigter Weise von einem Dritten genutzt werden, so hat er dies unverzüglich DKSR mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, Entgelte zu zahlen, die ein Dritter durch befugte oder unbefugte Zugriffe verursacht hat, es sei denn, er weist nach, dass ihm die Nutzung nicht zuzurechnen ist.

4.7.   Im Falle, dass auf den Servern des DKSR, bzw. seiner Dienstleister Daten des Kunden gespeichert sind, wird DKSR durch regelmäßige Back-Ups für eine ordnungsgemäße Datensicherung sorgen. Schadensersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle eines Datenverlustes DKSR bei der Widerherstellung der Daten zu unterstützen, indem er die Daten unentgeltlich wieder auf die Server von DKSR, bzw. seiner Dienstleister überspielt, wenn und soweit diese ihm selbst noch vorliegen.

4.8.   Dem Kunden ist es untersagt, jegliche Form von Spam-, Scam- oder andere schadhafte bzw. unrechtmäßige E-Mails (u.a. keine Einwilligung des Empfängers zum Versand) zu versenden. DKSR ist in einem solchen Fall zur sofortigen Sperrung der Server berechtigt.

4.9.   Sollte ein Server derart korrumpiert werden, dass er Teil eines Bot-Netzes wird, so ist DKSR berechtigt, den Server sofort zu sperren.

4.10. Der Kunde verpflichtet sich, urheberrechtlich geschützte Inhalte nicht unberechtigt anzubieten oder zu vertreiben. Auch entsprechende Links sind untersagt. Bei einem Verstoß ist DKSR auch hier zur sofortigen Sperrung des Servers oder der Homepage berechtigt und ihr obliegt ein sofortiges Kündigungsrecht.

4.11. Der Kunde verpflichtet sich, seine im Rahmen des Hosting abgelegten Programme und Dienste stets auf dem aktuellen Stand der IT-Sicherheit zu halten. Dies beinhaltet insbesondere Softwareupdates bzw. Migrationen zu neueren Versionen von Programmiersprachen/Skripten (z.B. .php). Unterlässt der Kunde solche notwendigen Änderungen, so ist DKSR berechtigt, die betreffenden Dienste zu deaktivieren, sofern dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit des gesamten Systems, einschließlich der Server anderer Kunden von DKSR und der Netzverfügbarkeit notwendig ist. Dies kann z.B. dann notwendig werden, wenn die Seiten und Dienste nach einem Update bzw. einer Migration nicht mehr mit dem aktuellen Sicherheitsstandard kompatibel sind.

4.12. DKSR informiert den Kunden unverzüglich von einer Sperrung eines Servers bzw. von der Deaktivierung einer Webseite bzw. Dienst durch DKSR.

4.13. Sollte der Kunde von DKSR Speicherplatz für Homepages (Hosting) und/oder eine virtuelle Maschine im Rahmen des Homing-Angebotes und/oder einen vollwertigen Server (Hardware) bereitgestellt bekommen, so hat der Kunde Sorge dafür zu tragen, dass durch die entsprechende Nutzung durch den Kunden eine übermäßige Belastung der Server nicht stattfindet. DKSR ist im Falle einer Zuwiderhandlung berechtigt, nach entsprechender Bekanntgabe an den Kunden, nach eigenem Ermessen geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

4.14. Sollte der Kunde den Hosting-Dienst von DKSR nutzen, so ist er dazu verpflichtet, das TMG einzuhalten und insbesondere die Herkunft der Inhalte auf der Homepage z.B. mittels Impressum erkenntlich zu machen. Der Kunde wird sich selbst über die Anforderungen eines Impressums informieren.

4.15. Hat DKSR schriftlich und verbindlich Fristen und Termine zugesagt und kann diese nicht einhalten oder gerät sie mit ihrer Leistung mehr als 14 Tage in Verzug, so kann der Kunde von da an eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Auftragswerts der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen nur, wenn der Verzug infolge zumindest grober Fahrlässigkeit von DKSR eingetreten ist.

Es werden folgende Mängelklassen zur Kategorisierung von Mängeln vereinbart:

5.1    Mängelklasse A – betriebsverhindernder Mangel: Ein betriebsverhindernder Mangel liegt vor, wenn die Nutzung einer vertraglichen Leistung unmöglich oder schwerwiegend eingeschränkt ist. Hiervon ausgenommen sind Mängel, die durch Lieferanteile Dritter, z.B. Hardware, Software, Netzwerk verursacht werden.

5.2    Mängelklasse B – betriebsbehindernder Mangel: Ein betriebsbehindernder Mangel liegt vor, wenn die Nutzung einer vertraglichen Leistung erheblich eingeschränkt ist. Ein betriebsbehindernder Mangel liegt auch vor, wenn die Summe aller leichten Mängel gemäß lit. c. insgesamt zu einer nicht unerheblichen Einschränkung der Nutzung einer vertraglichen Leistung führen. Hiervon ausgenommen sind Mängel, die durch Lieferanteile Dritter, z.B. Hardware, Software, Netzwerk verursacht werden.

5.3    Mängelklasse C – leichter Mangel: Ein leichter Mangel liegt vor, wenn die Nutzung einer vertraglichen Leistung mit nur unwesentlichen Einschränkungen möglich ist. Hiervon ausgenommen sind Mängel, die durch Lieferanteile Dritter, z.B. Hardware, Software, Netzwerk verursacht werden.

6.1.   Der AN ist verpflichtet, Mängel an den Werken und Kaufsachen innerhalb einer angemessenen Frist für den AG zu beseitigen. Die Mängelbeseitigung erfolgt in Abstimmung mit dem AG.

6.2.   Gelingt es DKSR nicht, die Mängel an einem Werk oder einer Kaufsachen zu beseitigen, so ist der AG berechtigt, nachdem er dem Kunde eine angemessene Frist gesetzt hat und diese fruchtlos abgelaufen ist, selbst oder durch Dritte den Mangel zu beheben oder beheben zu lassen (Ersatzvornahme). Die Kosten hierfür trägt DKSR.

6.3.   Bei Mängeln der Klasse A und B gemäß Ziffer 5.2 und 5.3 kann der Kunde stattdessen Minderung verlangen oder wahlweise von dem betroffenen Leistungsschein zurücktreten. Bei Mängeln der Klasse C kann der AG statt der Ersatzvornahme Minderung verlangen; das Rücktrittsrecht wegen Mängeln der Klasse C ist ausgeschlossen.

6.4.   Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, einschließlich Streiks, und aufgrund von Ereignissen bei DKSR oder deren Erfüllungsgehilfen, die der DKSR die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat DKSR nicht zu vertreten. Dies gilt entsprechend für Störungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die DKSR zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt. Der Kunde ist berechtigt, sollte eine Störung länger als 48 Stunden am Stück andauern, das monatliche Entgelt entsprechend zu mindern.

6.5.   Ist DKSR auf Grund einer Mängelmeldung tätig geworden, ohne dass der Kunde einen Mangel nachweist, kann DKSR die Vergütung ihres Aufwands verlangen. Die DKSR kann Logfiles heranziehen, um den Nachweis zu erbringen, dass kein Mangel seitens DKSR vorliegt.

6.6.   Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung sowie unerlaubter Handlung gegen DKSR und ihre Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Die Einschränkung gilt nicht bei leichter Fahrlässigkeit, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind. DKSR haftet bei leichter Fahrlässigkeit auch, wenn die Schäden durch seine Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind. DKSR verpflichtet sich, den bei Vertragsabschluss bestehenden Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten. Die Haftung für Personenschäden sowie dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt

6.7.   Die Haftung ist auch ausgeschlossen, wenn der Mangel auf Grund einer Hard- oder Software entstanden ist, die der Kunde benutzt oder wenn der Kunde veraltete Treiber verwendet oder das PC-System mit der Leistung von DKSR nicht kompatibel ist.

6.8.   Sollte das Telekommunikationsgesetz Anwendung finden, bleibt die Haftungsregel des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.

6.9.   DKSR und seine Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf eine rechtswidrige Nutzung des zur Verfügung gestellten Anschlusses beruhen. Erkennt der Kunde oder musste er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, muss er unverzüglich DKSR darüber in Kenntnis setzen.

6.10. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden bzw. Angebote können diese Regelungen weiter spezifizieren bzw. eine andere Absprache ergeben.

7.1    Als vertrauliche Informationen gelten Informationen, die einer Partei oder dessen verbundenen Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG im Rahmen der Vertragserfüllung zugänglich gemacht werden oder bereits zugänglich gemacht wurden. Vertrauliche Informationen können schriftlich, mündlich oder in jeder anderen körperlichen oder nicht körperlichen Form mitgeteilt werden. Auch alle aufgrund der vertraulichen Informationen erstellten Arbeitsergebnisse gelten als vertrauliche Informationen. Ebenso gelten die Existenz und der Inhalt dieses Vertrags als vertrauliche Informationen.

7.2    Informationen gelten nicht oder nicht mehr als vertrauliche Informationen, wenn die andere Partei nachweisen kann, dass sie

  1. bei der Übermittlung bereits öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich waren oder
  2. nach der Übermittlung ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsvereinbarung öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich werden oder
  3. dem AN von Dritten mitgeteilt wurden, welche nicht an eine Vertraulichkeit gebunden waren.

7.3    Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Parteien sind jedoch berechtigt, vertrauliche Informationen ihren Mitarbeitern im Rahmen der Vertragserfüllung, zugänglich zu machen. Das DKSR ist außerdem berechtigt, vertrauliche Informationen an Subunternehmen weiterzugeben, deren Einsatz der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, wenn und soweit diese vertraulichen Informationen für die Erbringung der jeweiligen Leistungen durch das Subunternehmen erforderlich sind und sofern sich das Subunternehmen zuvor dem DKSR gegenüber mindestens in gleichem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet hat, wie das DKSR gegenüber dem Kunden. Die vertraulichen Informationen können auch solchen externen Beratern zugänglich gemacht werden, die von Gesetzes wegen einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen oder die eine dieser Vertraulichkeitsvereinbarung vergleichbare Verpflichtung übernommen haben. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht nicht gegenüber Gerichten und Behörden, soweit diese mit einer verpflichtenden Verfügung vertrauliche Informationen herausverlangen. Im Falle eines solchen Auskunftsverlangens ist der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen.

7.4    Der Kunde ist verpflichtet, vertrauliche Informationen des DKSR ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung einzusetzen.

7.5    Jede Veröffentlichung über die Zusammenarbeit der Parteien, sei es in Wort oder Bild, (z. B. in Fachzeitschriften oder Werbeschriften) ist mindestens 14 Tage vorab bei der anderen Partei anzuzeigen. Die Zustimmung wird von der anderen Partei nicht unbillig verweigert. Nach Ablauf der Frist gilt die Veröffentlichung als genehmigt.

7.6    Foto- und Filmaufnahmen sind ausschließlich nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung durch die andere Partei zulässig. Foto- und Filmaufnahmen über die Zusammenarbeit sind der anderen Partei vorzulegen und von diesem in jedem einzelnen Fall freizugeben. Dieser hat das Recht, hiervon Vervielfältigungen für ihren Gebrauch anfertigen zu lassen.

7.7    Kurzfristige Interviewanfragen, die eine übergeordnete Relevanz haben, sind von dieser Regelung ausgenommen. In diesem Fall wird der Partner umgehend darüber informiert.

8.1    Der Kunde erhält das nicht ausschließliche Nutzungsrecht an allen Software Komponenten, die unter der Deutschen Freien Software Lizenz bereitgestellt werden. Die aktuell gültigen Lizenzbedingungen der Deutschen Freien Software Lizenz können im Internet eingesehen werden.[1]

8.2    Weiterentwicklungen an dem Plattform Code können nur durch das DKSR durchgeführt werden. Andernfalls verpflichtet sich der Kunde, dass er das volle Risiko & die Haftung hierfür übernimmt.

8.3    An den vom Kunden im Rahmen der Nutzung der Open Source DKSR Plattform und ggf. weiteren DKSR Produkten bereitgestellten Rohdaten erhält das DKSR ein einfaches Nutzungsrecht zur Erfüllung des Betriebs.

8.3    Weitergehende Nutzungsrechte oder Nutzungsrechte, die sich z.B. aus der Nutzung lizensierter Software ergeben, sind in den jeweiligen Angeboten spezifiziert.

[1] https://www.hbz-nrw.de/produkte/open-access/lizenzen/dfsl/deutsche-freie-software-lizenz

7.1.   DKSR beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz.

7.2.   Das DKSR speichert und verarbeitet die im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung erhaltenen oder zu erhebenden personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Auftragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 (b) DSGVO.

7.3.   Die Leistungserbringung erfolgt auf Basis der aktuellen Datenschutzgesetze. Der Kunde ist für die Verarbeitung von Daten in seinem Bereich selbst datenschutzrechtlich Verantwortlicher.

7.4.   Wenn ein Zugriff des DKSR auf personenbezogene Daten in Kundensystemen nicht ausgeschlossen werden kann, wird das DKSR ausschließlich als Auftragsdatenverarbeitender tätig. Es wird diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Das DKSR wird Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Details für den Umgang mit personenbezogenen Daten werden die Vertragspartner soweit gemäß den einschlägigen Rechtsnormen notwendig schriftlich vereinbaren.

7.5.   DKSR ist berechtigt, von den vom Kunden überlassenen Dateien und Unterlagen Arbeitskopien zu erstellen. Sämtliche dem DKSR überlassenen Daten, Unterlagen und sonstigen Gegenstände, gleich welcher Art, sind bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an den Kunden herauszugeben. Das gleiche gilt für die vom DKSR im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erbrachten Arbeitsergebnisse. Ein Zurückbehaltungsrecht – aus welchem Grund auch immer – ist ausgeschlossen.

11.6. Bei Fragen in Bezug auf unsere Datenschutzbestimmungen ist unser Datenschutzbeauftragter unter datenschutz@dksr.city zu erreichen.

8.1    Der AN garantiert, dass er und seine  Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten sich im Hinblick auf Ausschreibungen/Auftragsvergaben im Zusammenhang mit diesem Vertrag  und/oder Leistungsscheinen nicht an unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Verfahrensweisen, insbesondere Absprachen, Abstimmungen oder Empfehlungen über Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, zu fordernde Preise, Gewinnaufschläge, Zahlungs-, Lieferungs- und sonstige Bedingungen, Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben, Ausfallentschädigung oder Abstandszahlung beteiligt haben oder beteiligen.

8.2    Bei Verstoß des AN gegen vorstehende Verpflichtungen ist der AG – unbeschadet weiterer Rechte – zur außerordentlichen fristlosen Kündigung dieses Vertrags und/oder einzelner oder aller Leistungsscheine berechtigt.

8.3    Weitergehende Rechte des AG bleiben unberührt.

9.1.   Der Kunde kann mit einer Gegenforderung nur aufrechnen, wenn diese unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist.

9.2.   Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit DKSR beruht, nicht geltend machen.

9.3.   Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertretungsberechtigten der Parteien. Zu Dokumentationszwecken vereinbaren die Vertragsparteien, dass Änderungen mindestens in Textform niedergelegt werden.

9.4.   Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder der gesonderten Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich nahekommt. Das Gleiche gilt sinngemäß für planwidrige Lücken oder durch technische Entwicklung erforderlicher Ergänzung.

9.5.   Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.6.   Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz von DKSR. DKSR ist allerdings berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Ist der Kunde Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.