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High-Value-Daten – Neue Chance und Herausforderung für Verwaltungen

Screenshot des Open Data Portal Bayern
High-Value-Daten einfach öffentlich zugänglich machen – wie es aussehen kann zeigt das Land Bayern mit seinem Open Data Portal auf Basis des Piveau-Systems (Screenshot).

Im Juni 2024 tritt mit der Durchführungsverordnung zu High Value Data (DVO-HVD) eine europäische Gesetzgebung in Kraft, die sogenannte hochwertige Datensätze leichter zugänglich machen soll. Sie verpflichtet Verwaltungsstellen, die im Besitz solcher Daten sind, diese u.a. kostenlos und unter einer offenen Lizenz zu veröffentlichen. Welche Daten darunterfallen, wie Kommunen jetzt am besten vorgehen und welche Mehrwerte die neue Verordnung bringt, erklärt eine von byte und DKSR gemeinsam erarbeitete Handreichung zum Thema.  

Die HVD-Verordnung soll den Weg zu einem europäischen Binnenmarkt für Daten ebnen, der langfristig Datensouveränität und globale Wettbewerbsfähigkeit sicherstellen soll. Die Verordnung ist das Ergebnis einer umfassenden Initiative, zu der unter anderem auch der Data Act und der KI-Act der EU gehören. Mithilfe der unterschiedlichen Rechtsverordnungen schafft die EU die Grundlage für einen Umgang mit Daten, der ein Gegenmodell zu den multinationalen Digitalkonzernen anstrebt und im Sinne europäischer Ideen konzipiert wurde: die Verwendung offener Technologien und Standards, ein Fokus auf Datensouveränität und Vorschriften zum ethischen Umgang mit neuen Technologien. Die europäische Digitalpolitik verfolgt so das Ziel einer sicheren und nachhaltigen digitalen Transformation, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt.  

Ein zentraler Bestandteil dieser Politik ist die unter anderem in der DVO-HVD geregelte Zugänglichkeit zu Daten, die die Grundlage urbaner und wirtschaftlicher Transformation bilden. Die in der Verordnung beschriebenen hochwertigen Datensätze sind vor allem Daten, die ein erhöhtes sozioökonomisches Potenzial besitzen, wie beispielsweise Bevölkerungsstatistiken und Wettermessungen. Sie ermöglichen die Verbesserung von Verwaltungsdienstleistungen, die Erschließung neuer Geschäftsfelder für (kommunale) Unternehmen und schaffen Transparenz für die Zivilgesellschaft.  

Im Text der EU-Regelung und deren Anhang gibt es allerdings noch Interpretationsspielräume. Bislang gibt auch noch keine offiziellen Informationen zur praktischen Umsetzung der DVO-HVD in Deutschland vom zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Die Handreichung von byte und DKSR soll Kommunen einen ersten Überblick bieten: Welche Daten sind zu veröffentlichen? Wer ist für die Veröffentlichung verantwortlich und wie sollte dabei vorgegangen werden?  

Was sind eigentlich High-Value-Daten? 

Grundsätzlich werden sechs Kategorien hochwertiger Datensätze definiert, die offen bereitgestellt werden sollen: Georaum (u. a. INSPIRE), Erdbeobachtung und Umwelt (u. a. INSPIRE), Meteorologie, Statistik, Unternehmen und Mobilität (u. a. INSPIRE). Verantwortlich für die Veröffentlichung ist die Verwaltungsstelle, die die Daten besitzt, beginnend bei den Ministerien und ihren nachgeordneten Bereichen bis zu Kommunen und kommunalen Einrichtungen. Die entsprechenden Kosten sind von den öffentlichen Stellen selbst zu tragen. Die Datensätze sollen in einem maschinenlesbaren Format wie CSV oder JSON veröffentlicht werden und über eine Anwendungs-Programmier-Schnittstelle (API) verfügbar sein. Dabei soll eine offene Lizenz verwendet werden, die eine uneingeschränkte Weiterverwendung ermöglicht, und in der Datenbeschreibung eine Kennzeichnung als HVD beinhaltet. 

Soweit im Anhang der Verordnung angegeben, sollen die Daten als Massen-Download zur Verfügung stehen. Die bisherige Auslegung der DVO-HVD verpflichtet weder zur Erhebung von Daten, die bisher nicht vorhanden sind, noch müssen laut erster Äußerungen des BMWK vorhandene Daten zwingend veröffentlicht werden – es sei denn andere Vorgaben erfordern die Veröffentlichung. Daten, die veröffentlicht werden (müssen), müssen die in der HVD-Verordnung beschlossenen Vorgaben erfüllen.  

Was können Kommunen jetzt tun? 

Auch wenn die Verordnung erst in einigen Monaten in Kraft tritt, sollten Kommunen bereits jetzt die Zeit zu nutzen, um sich einen Überblick über die eigenen Daten zu verschaffen und Vorbereitungen zur Veröffentlichung zu treffen. Hier bietet sich eine Dateninventur an: Welche Datensätze gibt es, wie lassen sich diese beschreiben und wo und in welchem Format liegen sie vor? Die Handreichung hilft mittels eines Fragenkatalogs und einer Tabelle einen solchen ersten Datenkatalog zu erstellen und mögliche HVD und die zugehörigen Ansprechpersonen in der Organisation zu identifizieren. In einem zweiten Schritt unterstützt die Handreichung mithilfe von Fragen und Beispielen bei der Vorbereitung auf die Veröffentlichung.  

Um die Daten zu veröffentlichen, kann beispielsweise ein Datenspeicher über die eigene Website verwendet werden. Und um eine optimale Nutzung der Daten zu ermöglichen und sie auch für eine breite Öffentlichkeit leicht zugänglich zu machen, eignet sich ein eigenes Datenportal. Es strukturieret Daten für eine bestmögliche Weiterverwendung und ist durch seine funktionale Nutzeroberfläche leicht handhabbar. Bayerische Kommunen könnten die von byte geschaffene Infrastruktur Open Data Bayern, auf der Kommunen ihre eigene Instanz erstellen können, zur Veröffentlichung der Daten nutzen.

Hier finden Sie die Handreichung zur EU-Durchführungsverordnung zu Hochwertigen Datensätzen (DVO-HVD) zum Download.

Sie wollen jetzt in die Umsetzung kommen und benötigen ein Datenportal?

Auf Basis von des von Fraunhofer FOKUS entwickelten Datenmanagementsystems „Piveau“ bietet DKSR Offene Datenportale für Kommunen an. Mit Piveau steht Ihnen eine einfache und kostengünstige Lösung zu Verfügung, die die Anforderungen der HVD-DVO erfüllt und es Ihnen ermöglicht, die Vorteile von Open Data zu nutzen. Außerdem bieten wir Ihnen in unserem Tages-Workshop zum Thema Datenrecht einen niedrigschwelligen Einstieg für Verwaltungsmitarbeitende.